Franz Piribauer
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Personenversicherung




Was versteht man unter  Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten, in seinem Beruf und in jedem Beruf, auf den der Betroffene verwiesen werden kann, mindestens 6 Monate lang um mehr als 50% abgesunken ist. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung handelt sich um eine Risikoversicherung, um mögliche Lücken zwischen der Sozialversicherung und dem tatsächlichem Bedarf im Fall einer Berufsunfähigkeit zu schließen.
Die Rentenleistung wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit bezahlt und üblicherweise wird am Ende der Laufzeit dann nichts mehr ausbezahlt.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird entweder als eigenständiges Produkt oder als Zusatz zu einem anderen Vorsorgeprodukt (Kapital-, Renten- oder Risiko- Lebensversicherungen) angeboten.
Bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Versicherung als eigenständiges Produkt abgeschlossen. Man hat dann Anspruch auf die im Vertrag ver- einbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird diese als Zusatzversicherung mit einem anderen Vorsorgeprodukt (Kapital-, Renten- oder Risiko- Lebensversicherung) kombiniert. Es kommt entweder zu einer Befreiung von der Prämienpflicht für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen bis zum vereinbarten Laufzeitende, (Prämienzahlung übernimmt der Versicherer, Versicherungsleistung wird erst zum Laufzeitende ausbezahlt) oder zu einer Befreiung von der Prämieneinzahlungspflicht plus Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente. Diese gibt es auch in Kombination mit Ablebensversicherungen.


Was versteht man unter Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ich nicht in der Lage bin am Arbeitsplatz zu erscheinen.(Krankenstand)
Die Lohnfortzahlung findet durch den Arbeitgeber bis zum 42. Tag statt. Anschließend bekommen Sie das Geld von der Krankenkasse, was bedeutend weniger wird.
Es gibt auch hier die Möglichkeit sich zu versichern.
Bei verschiedenen Unternehmen kann man dieses Risiko miteinschließen.
z.B. bezahlt die Versicherung ab dem 43. Tag die Beiträge für Sie weiter, und zwar solange bis Sie wieder arbeitsfähig sind, oder im schlimmsten Fall bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.