Franz Piribauer
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Sachversicherung




KFZ-Haftpflichtversicherung:

Die KFZ- Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn Sie mit Ihrem KFZ einen Schaden bei einem Dritten verursachen (Sach- oder Personenschaden inkl. daraus resultierende Vermögensschäden. Für reine Vermögensschäden steht eine geringere Versicherungssumme zur Verfügung).

Es handelt sich dabei in Österreich um eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt aktuell € 7.600.000,--, wobei hiervon 6,3 Mio für Personenschäden und 1,3 Mio für Sachschäden vorgesehen sind.

Für die Berechnung der Versicherungsprämie werden die Motorleistung Ihres KFZ (in KW) und Ihre Bonus/Malusstufe herangezogen (eine Ausnahme bildet die VAV- Versicherung, die die Prämienberechnung anhand eines Typenklassensystems und weiterer Faktoren wie km- Leistung, Selbstfahrer, Berufsgruppe etc. durchführt).

KFZ-Kaskoversicherung:

 Durch eine Kaskoversicherung können Sie auch Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden schützen. Die Prämienberechnung der Kaskoversicherung erfolgt anhand des KFZ-Neupreises (Listenpreises) inkl. der Sonderausstattung. Üblicherweise gibt es in der Kaskoversicherung kein Bonus/Malussystem, jedoch wird Ihre aktuelle Bonus/Malusstufe sehr wohl  für die erstmalige Einstufung und Berechnung der Kaskoversicherung herangezogen. Oft haben auch die Fahrzeugmarke und das Alter des KFZ  Einfluss auf die Versicherungsprämie. Gebrauchte Fahrzeuge können immer häufiger nur mehr nach einer vorherigen Besichtigung (auf Lack- und Glasschäden) kaskoversichert werden. (Auch in der Kaskoversicherung bildet die VAV- Versicherung und ihr Typenklassensystem eine Ausnahme bei der Berechnungsart).

Im Rahmen der KFZ-Teilkaskoversicherung (auch Elementarkasko) sind Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser etc.), Feuer & Explosion, Diebstahl & Raub & Einbruch, Kollision mit Wild und Haustieren, Tierbisse, Dachlawinen, Glasbruch und Parkschäden (= Kollision des parkenden KFZ mit einem unbekannten KfZ) mitversichert. Seit einigen Jahren können auch Vandalismusschäden (= mut und böswillige Handlungen Fremder) in die Teilkaskoversicherung inkludiert werden. Die Vollkaskoversicherung (auch Kollisionskasko) umfasst den gesamten Bereich der Teilkaskoversicherung und zusätzlich noch Unfälle (d.h. selbstverschuldete Schäden am eigenen KfZ).