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News /seit 01.01.2021 Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe und
motorbezogenen Versicherungssteuer
Die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe wird weiter angepasst, damit kommt es wieder zu einer empfindlichen Erhöhung bei fast allen neuen KFZ, die ab 01.01.2021 gekauft werden.
Die Berechnungsformel lautet (CO2 - Ausstoß - 112):5 = Steuersatz in Prozenten.
Ab 01.07.2021 wird der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe von 32 auf 50% erhöht.
News /seit 01.01.2021 Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe und
motorbezogenen Versicherungssteuer
Die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe wird weiter angepasst, damit kommt es wieder zu einer empfindlichen Erhöhung bei fast allen neuen KFZ, die ab 01.01.2021 gekauft werden.
Die Berechnungsformel lautet (CO2 - Ausstoß - 112):5 = Steuersatz in Prozenten.
Ab 01.07.2021 wird der Höchststeuersatz für die Normverbrauchsabgabe von 32 auf 50% erhöht.